Ihre Voraussetzungen
- Sie besitzen die Fachkundeprüfung für den gewerblichen Güterkraftverkehr, Personenkraftverkehr oder Taxen und Mietwagen.
- Sie sind selbstständig tätig oder beabsichtigen eine selbstständige Tätigkeit mit eigener Gewerbeanmeldung im Bereich der Verkehrsleitung.
- Sie verfügen über freie, realistisch planbare Kapazitäten und übernehmen nur Mandate, die Sie tatsächlich, dauerhaft und im Rahmen der gesetzlichen Grenzen betreuen können.
- Sie möchten mit M&M Verkehrsleitung als eigenverantwortlicher Kooperationspartner zusammenarbeiten und Mandate transparent, dokumentiert und fachlich sorgfältig wahrnehmen.
So funktioniert die Kooperation
Nutzen Sie Ihre Fachkunde als selbstständiger Verkehrsleiter – mit klarer Struktur und administrativer Unterstützung.
M&M Verkehrsleitung bringt qualifizierte Verkehrsleiter mit passenden Transportunternehmen zusammen. Sie entscheiden, welche Mandate zu Ihren Kapazitäten passen. Die Verkehrsleiterfunktion wird von Ihnen als benannte natürliche Person eigenverantwortlich, tatsächlich und dauerhaft im Rahmen des jeweiligen Mandats wahrgenommen.
Wir unterstützen Sie organisatorisch durch digitale Prozesse, Vorlagen, Erinnerungen, Dokumentationsstrukturen, Portalzugänge und administrative Abwicklung.
Ihre Vorteile:
- Planbare Mandate: Sie erhalten Zugang zu passenden Anfragen von Transportunternehmen, ohne selbst dauerhaft Akquise betreiben zu müssen.
- Selbstständige Tätigkeit: Sie bleiben eigenverantwortlicher Kooperationspartner und bestimmen im Rahmen der gesetzlichen Grenzen selbst, welche Mandate Sie annehmen.
- Klare Prozesse: Unser Service unterstützt bei Unterlagen, Fristen, Dokumentation und Auswertung.
- Nachvollziehbare Dokumentation: Maßnahmen, Prüfungen, Hinweise und Kommunikation werden strukturiert dokumentiert, damit Ihre Tätigkeit für Unternehmen und Behörden nachvollziehbar bleibt.
Vergütung – transparent und fair:
- Die Orientierungstabelle finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
- Abrechnung und Auszahlung erfolgen nachvollziehbar auf Grundlage der vereinbarten Mandatsstruktur.
- Administrative Themen wie Rechnungsabwicklung und Mahnwesen, sowie Inkasso übernimmt M&M Verkehrsleitung, sodass Sie sich mit solchen Problemen nicht ablenken lassen müssen.
Verantwortung bewusst wahrnehmen
Die Tätigkeit als externer Verkehrsleiter ist keine reine Namens- oder Nachweisfunktion. Sie setzt fachliche Eignung, tatsächliche Befassung, laufende Kontrolle, Dokumentation und eine realistische Kapazitätsplanung voraus. Genau deshalb legen wir Wert auf qualifizierte Partner, klare Zuständigkeiten und transparente Abläufe.
Warum jetzt registrieren?
Registrieren Sie sich als selbstständiger Kooperationspartner, wenn Sie Verkehrsleitermandate professionell, dokumentiert wahrnehmen möchten. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen sprechen wir mit Ihnen über passende Einsatzmöglichkeiten.
Stellen Sie jetzt Ihre Kooperationsanfrage und werden Sie Teil unseres Netzwerks aus über 600 fachkundigen Verkehrsleitern.
Warum M&M Verkehrsleitung
Als externer Verkehrsleiter tragen Sie eine hohe fachliche Verantwortung. Unternehmen erwarten nicht nur einen Fachkundenachweis, sondern eine tatsächlich ausgeübte, fortlaufend nachvollziehbare Verkehrsleiterfunktion.
Typische Herausforderungen:
- Dokumentation: Prüfungen, Hinweise und Maßnahmen müssen nachvollziehbar erfasst werden.
- Kommunikation: Unternehmen, Behörden und beteiligte Stellen benötigen klare Ansprechpartner und belastbare Informationen.
- Kapazitätsplanung: Externe Verkehrsleiter dürfen nur Mandate übernehmen, die sie tatsächlich und dauerhaft betreuen können. Damit dies reibungslos funktioniert, unterstützt M&M Verkehrsleitung Sie tagtäglich!
Unsere Rolle: Struktur, Vermittlung und Unterstützung
Bei M&M Verkehrsleitung erhalten Sie organisatorische Unterstützung, digitale Werkzeuge und ein strukturiertes Umfeld für Ihre Mandate. Wir helfen bei der Vorbereitung, Ablage und Auswertung von Unterlagen, koordinieren administrative Abläufe und unterstützen die Kommunikation.
Warum mit uns kooperieren?
- Strukturierte Prozesse: Unser C3-Kontrollsystem unterstützt bei der Übersicht über Unterlagen, Fristen, Prüfungen und Berichte.
- Dokumentationshilfe: Vorgänge können nachvollziehbar erfasst und archiviert werden, damit Ihre Tätigkeit transparent bleibt.
- Klare Rollen: M&M vermittelt und unterstützt organisatorisch; Sie nehmen Ihre fachliche Verkehrsleiterrolle eigenverantwortlich im Rahmen des jeweiligen Mandats wahr.
- Realistische Mandatsbetreuung: Erforderliche Abstimmungen, Prüfungen und gegebenenfalls Vor-Ort-Termine werden je nach Unternehmen, Behörde und Mandat individuell festgelegt.

Ihre Vorteile – professionelle Mandate mit klarer Rollenverteilung
- Sie erhalten Zugang zu Unternehmen, die einen fachkundigen externen Verkehrsleiter suchen.
- Unsere Strukturen erleichtern die Administration und fördern einen sicheren Prozess in den Transportunternehmen und der Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr, ohne sich über Ihre selbstständige Entscheidung und fachliche Verantwortung hinwegzusetzen.
- Sie arbeiten mit klaren Mandatsgrenzen, nachvollziehbarer Dokumentation und transparenter Kommunikation.
Professionell und dokumentiert. Genau darauf ist die Kooperation mit M&M Verkehrsleitung ausgerichtet: Wir schaffen den organisatorischen Rahmen, Sie übernehmen die fachliche Verkehrsleiterfunktion im jeweiligen Mandat.
Registrieren Sie sich, wenn Sie Verkehrsleitermandate mit uns betreuen möchten.

M&M Verkehrsleitung
Jetzt registrierenIhre Mandatsvergütung:
Als Verkehrsleiter bei M&M Verkehrsleitung erhalten Sie die Möglichkeit, passende Mandate als selbstständiger Kooperationspartner zu übernehmen.
- Transparente monatliche Mandatsvergütung für eine wahrgenommene Verkehrsleitertätigkeit.
Die nachfolgende Tabelle dient als Orientierung. Die konkrete Vereinbarung hängt unter anderem vom Unternehmen, dem Umfang des Mandats, der Anzahl der Lizenzausfertigungen, Ihren freien Kapazitäten und den gesetzlichen Rahmenbedingungen ab.
| Anzahl der Lizenzausfertigungen pro Unternehmen | Vergütung (monatlich) |
|---|---|
| 1 | 285 € |
| 2 | 390 € |
| 3 | 460 € |
| 4 | 500 € |
| 5 | 535 € |
| 6 | 570 € |
| 7 | 600 € |
| 8 | 640 € |
| 9 | 680 € |
| 10 | 710 € |
- Größere Flotten oder Sonderkonstellationen? Dann prüfen wir gemeinsam, ob und in welchem Umfang eine externe Verkehrsleitung rechtlich und organisatorisch möglich ist.
Kooperationsanfrage stellen
Hinweis: Mit dem Absenden stellen Sie eine unverbindliche Kooperationsanfrage als selbstständiger Verkehrsleiter und werden in unserem System abgespeichert. Eine Beauftragung erfolgt erst nach Prüfung Ihrer Unterlagen, Abstimmung freier Kapazitäten und einem passenden Mandat (Transportunternehmen).
Verkehrsleitung (fachliche Eignung)
Jedes Transportunternehmen, das gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt, muss einen Verkehrsleiter benennen, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Die konkrete Pflicht hängt insbesondere von der Verkehrsart, der eingesetzten Fahrzeug- bzw. Fahrzeugkombination und der zuständigen Behörde ab.
Verkehrsleiterpflicht für Transportunternehmen
Im gewerblichen Güterkraftverkehr benötigen Unternehmen regelmäßig eine Erlaubnis bzw. EU-/Gemeinschaftslizenz, sobald sie erlaubnis- oder lizenzpflichtige Transporte durchführen. Für den innerdeutschen gewerblichen Güterkraftverkehr liegt die Grenze grundsätzlich bei Fahrzeugen bzw. Fahrzeugkombinationen über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse; für grenzüberschreitende gewerbliche Güterbeförderungen und Kabotageverkehre kann die Pflicht bereits bei mehr als 2,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse greifen.
Seit dem 21. Mai 2022 gelten insbesondere für grenzüberschreitende gewerbliche Güterbeförderungen mit Fahrzeugen zwischen mehr als 2,5 und bis zu 3,5 Tonnen zusätzliche Zugangs- und Lizenzanforderungen.
Wann ist kein Verkehrsleiter erforderlich?
Es gibt Ausnahmen und Sonderfälle, bei denen kein Verkehrsleiter erforderlich sein kann. Maßgeblich sind immer die konkrete Verkehrsart, die Fahrzeugdaten und die Bewertung der zuständigen Behörde.
- Werkverkehr: Unternehmen, die eigene Waren für eigene Zwecke transportieren und keinen gewerblichen Transport für Dritte anbieten, können unter die Regelungen des Werkverkehrs fallen.
- Nicht lizenzpflichtige Kleinfahrzeuge: Je nach Verkehrsart können Fahrzeuge unterhalb der jeweils geltenden Gewichtsgrenze von der Erlaubnis- bzw. Lizenzpflicht ausgenommen sein.
Externe Verkehrsleitung als professionelle Lösung
Für Unternehmen, die die gesetzlichen Anforderungen durch einen externen Verkehrsleiter erfüllen möchten, kann eine externe Verkehrsleitung eine flexible Lösung sein. M&M Verkehrsleitung vermittelt und begleitet qualifizierte Verkehrsleiter und stellt organisatorische sowie digitale Strukturen zur Verfügung. Die konkrete Verkehrsleiterfunktion wird durch den jeweils benannten Verkehrsleiter auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung wahrgenommen. Dazu gehören – abhängig vom Mandat und behördlichen Anforderungen – laufende Prüfungen, Dokumentation, Kommunikation und erforderliche Abstimmungen mit dem Unternehmen.
Der Verkehrsleiter
Im gewerblichen Güterkraftverkehr und Personenverkehr spielt der Verkehrsleiter eine zentrale Rolle. Er ist nicht nur formaler Ansprechpartner, sondern eine natürliche Person, die die Verkehrstätigkeiten des Unternehmens im vereinbarten und gesetzlich vorgesehenen Umfang tatsächlich und fortlaufend mitverantwortet.
Interner vs. externer Verkehrsleiter – die Unterschiede
1. Interner Verkehrsleiter:
-
- Ein interner Verkehrsleiter steht in einem echten Bezug zum Unternehmen, etwa als Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Inhaber oder sonst verantwortliche Person.
- Er ist in die Organisation des Unternehmens eingebunden und regelmäßig ausschließlich für dieses Unternehmen tätig.
- Je nach Unternehmensstruktur kann er dauerhaft betriebsintern oder vor Ort tätig sein.
- Die Unternehmensverantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben verbleibt weiterhin beim Transportunternehmen.
2. Externer Verkehrsleiter:
-
- Ein externer Verkehrsleiter ist nicht Arbeitnehmer des Transportunternehmens, sondern wird auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung als externe natürliche Person benannt.
- Er darf regelmäßig höchstens vier Unternehmen gleichzeitig betreuen; die Gesamtanzahl der Fahrzeuge aller betreuten Unternehmen darf 50 nicht überschreiten, soweit keine strengeren Vorgaben gelten.
- Er muss die vereinbarten Aufgaben tatsächlich, dauerhaft und unabhängig im Interesse des jeweiligen Unternehmens wahrnehmen.
- Er arbeitet mit einer realistischen Kapazitätsplanung; Vor-Ort-Termine, Abstimmungen und Kontrollhandlungen können je nach Unternehmen, Behörde und Mandat erforderlich sein.
Vorteile der Zusammenarbeit mit einem externen Verkehrsleiter
Die Beauftragung eines externen Verkehrsleiters bietet Unternehmen eine flexible Lösung, insbesondere für kleinere und mittlere Flotten. Entscheidend ist, dass die Funktion nicht nur formal benannt, sondern praktisch wahrgenommen und nachvollziehbar dokumentiert wird. Der externe Verkehrsleiter übernimmt im vereinbarten Verantwortungsbereich unter anderem Aufgaben wie:
- Fahrzeug- und Instandhaltungsmanagement im vereinbarten Umfang,
- Prüfung relevanter Dokumente und Informationen,
- Kommunikation mit Unternehmen und Behörden,
- Überwachung und Dokumentation verkehrsbezogener Pflichten nach den jeweils anwendbaren Vorschriften.
Für Verkehrsleiter bietet die Tätigkeit als externer Partner die Möglichkeit, mehrere Mandate zu betreuen, ohne an ein einzelnes Unternehmen gebunden zu sein. Diese Freiheit setzt klare Mandatsgrenzen, eigene Organisation und eine sorgfältige Dokumentation voraus.
Wichtige rechtliche Grundlagen und Rollenverteilung
- Der Verkehrsleiter ist gewerblich selbstständig gemeldet, agiert eigenverantwortlich und ist nicht weisungsgebunden.
- Die Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage gesonderter vertraglicher Vereinbarungen und begründet kein Arbeitsverhältnis mit M&M Verkehrsleitung.
- M&M vermittelt passende Mandate und unterstützt organisatorisch, administrativ und digital.
Unser Tätigkeitsbereich: Deutschlandweit

