Blogbeitrag
EU-Lizenz
Was ist die EU-Lizenz / Gemeinschaftslizenz und wie bekommt man diese?
Alles was Sie zum wissen müssen zum Thema
EU-Lizenz / Gemeinschaftslizenz
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die EU-Lizenz / Gemeinschaftslizenz?
- Wer benötigt eine EU-Lizenz?
- Voraussetzungen für die Erteilung der Gemeinschaftslizenz
- Ablauf der Beantragung
- Risiken und Lizenzverlust vermeiden
- M&M Verkehrsleitung: Ihr Partner für die EU-Lizenz
Was ist die EU-Lizenz / Gemeinschaftslizenz?
Die EU-Lizenz, auch Gemeinschaftslizenz genannt, ist eine zwingend erforderliche Genehmigung für Transportunternehmen, die grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb der Europäischen Union sowie bestimmter Drittstaaten (z. B. Schweiz, Norwegen) durchführen wollen. Sie erlaubt es, mit einer einzigen Lizenz Transporte innerhalb aller Mitgliedsstaaten durchzuführen, ohne in jedem Land gesonderte Genehmigungen beantragen zu müssen. Dies erleichtert insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen den Zugang zum europäischen Binnenmarkt und ist ein zentraler Baustein für eine erfolgreiche Internationalisierung.
Wer benötigt eine EU-Lizenz?
Die Gemeinschaftslizenz ist erforderlich für Unternehmen, die gewerblichen Güterverkehr über Landesgrenzen hinweg betreiben und dabei Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen (inkl. Anhänger) einsetzen. Seit Mai 2022 gilt diese Pflicht auch für Unternehmer, die Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr nutzen, sofern sie gegen Entgelt tätig sind. Auch Kleintransporteure und Kurierdienste, die regelmäßig Sendungen ins Ausland befördern, sind somit betroffen. Wer ohne Lizenz tätig wird, riskiert Bußgelder, Fahrtenuntersagungen und erhebliche Nachteile im Gewerberecht.
Voraussetzungen für die Erteilung der Gemeinschaftslizenz
Die Vergabe der EU-Lizenz ist an vier gesetzlich festgelegte Voraussetzungen gebunden, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 erfüllt sein müssen:
- Sitz des Unternehmens: Es muss ein realer und dauerhaft erreichbarer Betriebssitz in Deutschland bestehen, an dem die zentralen geschäftlichen Entscheidungen getroffen und Unterlagen für Behördenprüfungen bereitgehalten werden.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit: Das Unternehmen muss seine wirtschaftliche Stabilität nachweisen. Gefordert werden 9.000 € Eigenkapital für das erste Fahrzeug und je 5.000 € für jedes weitere. Alternativ können auch Bankbürgschaften oder entsprechende Jahresabschlüsse eingereicht werden.
- Fachliche Eignung: Der Unternehmer oder ein benannter Verkehrsleiter muss die fachliche Eignung nachweisen. Dies geschieht durch eine anspruchsvolle IHK-Prüfung oder durch langjährige berufliche Erfahrung mit IHK-Anerkennung. Alternativ kann ein externer Verkehrsleiter eingesetzt werden.
- Berufszuverlässigkeit: Es dürfen keine schwerwiegenden Verstöße gegen steuer-, arbeits-, handels- oder transportrechtliche Vorschriften vorliegen. Auch Vorstrafen, Eintragungen im Gewerbezentralregister oder Verstöße im Bereich Lenk- und Ruhezeiten können zur Ablehnung führen.
Erst wenn alle vier Voraussetzungen nachgewiesen sind, wird die Lizenz durch die zuständige Behörde erteilt.
Ablauf der Beantragung
Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Verkehrsbehörde des Bundeslandes, in dem sich der Betriebssitz befindet. Der Antrag umfasst verschiedene Unterlagen, darunter:
- Auszug aus dem Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung
- Bescheinigungen zur finanziellen Leistungsfähigkeit (z. B. durch Steuerberater oder Bank)
- Nachweis der fachlichen Eignung durch Zeugnis der IHK oder Ernennung eines externen Verkehrsleiters
- Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweis des Betriebssitzes, z. B. Mietvertrag, Untermietvertrag oder Eigentumsnachweis
Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Bundesland zwischen 2 und 8 Wochen. Eine frühzeitige Vorbereitung und vollständige Dokumentation sind entscheidend, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Risiken und Lizenzverlust vermeiden
Auch nach der Genehmigung müssen alle Voraussetzungen dauerhaft erfüllt bleiben. Kommt es zu relevanten Verstößen, droht der Entzug der Lizenz. Häufige Risiken sind:
- Verluste oder Verschlechterung der Eigenkapitalquote (finanzielle Leistungsfähigkeit entfällt)
- Abgang oder fehlende Vertretung des Verkehrsleiters
- Verstöße gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Lenk- und Ruhezeiten)
- Fehlende oder mangelhafte Dokumentationen gegenüber dem BALM oder bei Kontrollen
Ein externer Verkehrsleiter mit rechtssicherer Arbeitsweise kann hier ein entscheidender Stabilitätsfaktor sein und das Unternehmen dauerhaft vor Lizenzverlust schützen.
M&M Verkehrsleitung: Ihr Partner für die EU-Lizenz
Wir von M&M Verkehrsleitung unterstützen Transportunternehmen bei jedem Schritt auf dem Weg zur EU-Lizenz – von der Antragsvorbereitung bis zur laufenden Betreuung nach Genehmigung.
- Bereitstellung eines erfahrenen und geprüften externen Verkehrsleiters
- Vollständige Übernahme der Kommunikation mit der Genehmigungsbehörde
- Rechtssichere Dokumentation und regelmäßige Reportings
- Langfristige Betreuung zur Vermeidung von Lizenzverlusten
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