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Transport­unternehmen Gründen

Sie benötigen Hilfe bei der Gründung Ihres Transportunternehmens?

Transport­unternehmen gründen

Transportunternehmen gründen in Deutschland: Eine Schritt-für-Schritt Anleitung

Inhaltsverzeichnis

Vorbereitung und Planung

Die Gründung eines Transportunternehmens in Deutschland erfordert sorgfältige Planung und das Erfüllen bestimmter rechtlicher Vorgaben. Ob Sie im innerdeutschen Güterverkehr oder im grenzüberschreitenden Verkehr tätig werden möchten – beide Varianten haben spezifische Anforderungen. Bevor Sie mit dem Gründungsprozess beginnen, sollten Sie sich klar über Ihr Geschäftsmodell, die Transportart (z.B. Stückgut, Schwertransporte, Containerverkehr) und die Zielmärkte sein. Ein detaillierter Businessplan ist hier sehr empfehlenswert, um potenzielle Kosten, Einnahmen und den Bedarf an Fahrzeugen und Personal zu planen.

Voraussetzungen zur Gründung eines Transportunternehmens

Um ein Transportunternehmen in Deutschland zu gründen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Fachliche Eignung: Ein qualifizierter Verkehrsleiter muss ernannt werden, der die fachliche Eignung nachweisen kann.
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit: Das Unternehmen muss über ausreichend Kapital verfügen, um den Geschäftsbetrieb abzusichern.
  • Berufszuverlässigkeit: Der Inhaber sowie der Verkehrsleiter müssen eine einwandfreie berufliche Zuverlässigkeit nachweisen.
  • Fester Geschäftssitz: Ihr Unternehmen muss einen Sitz in Deutschland haben, von dem aus die Geschäfte geführt werden.

All diese Voraussetzungen sind grundlegend, um eine Genehmigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr zu erhalten.

Zuständige Behörden und Behördengänge

Für die Gründung eines Transportunternehmens in Deutschland sind mehrere Behördengänge notwendig:

  • Gewerbeanmeldung: Als erstes müssen Sie Ihr Transportunternehmen bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt anmelden.
  • IHK-Eintrag: Sobald Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben, werden Sie automatisch Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK). Bei der IHK legen Sie auch die Prüfung zur fachlichen Eignung ab oder weisen diese durch Berufserfahrung nach.
  • Genehmigung für den Güterkraftverkehr: Die Genehmigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Verkehrsbehörde. Diese prüft die finanziellen, fachlichen und beruflichen Voraussetzungen.
  • Fahrzeuganmeldung: Ihre Fahrzeuge müssen bei der Kfz-Zulassungsstelle angemeldet und für den gewerblichen Güterverkehr zugelassen sein.
  • Versicherungen: Sie müssen eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Frachtführer-Haftpflichtversicherung abschließen.

Diese Behördengänge sind essentiell, um die nötigen Genehmigungen und Lizenzen zu erhalten und Ihren Betrieb aufzunehmen.

Güterkraftverkehrsgenehmigung und EU-Lizenz

Um gewerblichen Güterkraftverkehr in Deutschland betreiben zu können, benötigen Sie eine Güterkraftverkehrsgenehmigung, wenn Ihre Fahrzeuge mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht aufweisen. Diese Genehmigung ist für innerdeutsche Transporte ausreichend.

Für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr innerhalb der Europäischen Union benötigen Sie zusätzlich die sogenannte EU-Lizenz. Diese Lizenz ermöglicht es Ihnen, Fracht auch außerhalb Deutschlands zu befördern. Die EU-Lizenz wird ebenfalls bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragt und ist in der Regel fünf Jahre gültig.

Finanzielle Leistungsfähigkeit und Versicherung

Ein entscheidender Faktor bei der Gründung eines Transportunternehmens ist der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit. Die Behörde prüft, ob Sie in der Lage sind, die laufenden Kosten des Unternehmens zu decken. Dies betrifft unter anderem die Kosten für Fahrzeuge, Personal, Versicherung und Instandhaltung. Je nach Größe Ihres Fuhrparks müssen Sie eine gewisse Menge an Eigenkapital nachweisen:

  • Für das erste Fahrzeug: 9.000 Euro Eigenkapital
  • Für jedes weitere Fahrzeug: 5.000 Euro Eigenkapital

Zusätzlich müssen Sie Ihre Fahrzeuge versichern. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, ebenso wie eine Frachtführer-Haftpflichtversicherung, die Ihre Haftung bei Verlust oder Beschädigung der beförderten Waren abdeckt.

Die wichtigsten Aufgaben eines Transportunternehmers

Nach der Gründung Ihres Transportunternehmens warten zahlreiche Aufgaben auf Sie. Zu den zentralen Aufgaben eines Transportunternehmers gehören:

  • Führung und Koordination der Transporte
  • Sicherstellung der Einhaltung von Sicherheits- und Umweltvorschriften
  • Effizientes Flottenmanagement und Fahrzeugwartung
  • Planung und Optimierung von Routen
  • Management des Personals, insbesondere der Fahrer
  • Kundenakquise und Pflege von Kundenbeziehungen
  • Buchhaltung und Finanzen

Ein gut organisiertes und strukturiertes Management ist entscheidend für den Erfolg eines Transportunternehmens.

M&M Verkehrsleitung: Ihre Lösung für die fachliche Eignung

Ein zentraler Punkt bei der Gründung eines Transportunternehmens ist die Ernennung eines Verkehrsleiters, der die fachliche Eignung nachweisen kann. Wenn Sie keinen internen Verkehrsleiter haben, bieten wir von M&M Verkehrsleitung eine ideale Lösung. Wir stellen Ihnen einen qualifizierten externen Verkehrsleiter zur Verfügung, der alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und Ihnen hilft, die nötige Genehmigung zu erhalten.

Unser Service umfasst außerdem die Unterstützung bei der Gründung Ihres Unternehmens und die Erfüllung der Anforderungen für die Güterkraftverkehrsgenehmigung. So können Sie sicher sein, dass alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind und Sie schnellstmöglich mit Ihrem Transportunternehmen starten können.

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Zusätzlich unterstützen wir Sie bei dem gesamten Beantragungsprozess und stehen im engen Kontakt mit der Behörde für Sie – Wir garantieren Ihnen die Lizenz!

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