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Sozialvorschriften

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Die Sozialvorschriften

Sozialvorschriften für Berufskraftfahrer: Regelungen, Verstöße und Bußgelder

Inhaltsverzeichnis

Was sind Sozialvorschriften?

Sozialvorschriften im Straßenverkehr dienen dem Schutz von Berufskraftfahrern und der Verkehrssicherheit. Sie regeln die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten von Fahrern im gewerblichen Güterkraftverkehr sowie im Personenverkehr. Ziel ist es, eine Übermüdung der Fahrer zu verhindern, die Unfallgefahr zu minimieren und faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Diese Vorschriften sind für alle Fahrer und Unternehmen verbindlich, die in diesen Bereichen tätig sind, und sie werden durch entsprechende europäische und nationale Gesetze festgelegt.

Für wen gelten die Sozialvorschriften?

Die Sozialvorschriften gelten grundsätzlich für:

  • Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr, deren Fahrzeuge eine zulässige Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen haben.
  • Berufskraftfahrer im Personenverkehr mit Fahrzeugen, die mehr als neun Personen (einschließlich Fahrer) befördern können.
Bestimmte Ausnahmen gelten für einige spezifische Transportarten, wie etwa den Notfalldienst oder landwirtschaftliche Transporte. Auch Fahrzeuge, die eine Geschwindigkeit von weniger als 40 km/h erreichen, sind von den Sozialvorschriften ausgenommen.

Welche Regelungen decken die Sozialvorschriften ab?

Die Sozialvorschriften enthalten vor allem Regelungen zu:

  • Lenkzeiten: Die maximale tägliche Lenkzeit beträgt 9 Stunden, in Ausnahmefällen 10 Stunden (maximal zweimal pro Woche). Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten, und innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Wochen dürfen insgesamt maximal 90 Stunden gefahren werden.
  • Ruhezeiten: Fahrer müssen eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einhalten. Diese kann einmal pro Woche auf 9 Stunden verkürzt werden. Die wöchentliche Ruhezeit beträgt mindestens 45 Stunden, kann aber auf 24 Stunden reduziert werden, wenn dies durch eine längere Ruhezeit in der darauffolgenden Woche kompensiert wird.
  • Pausenzeiten: Nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden muss der Fahrer eine Pause von mindestens 45 Minuten einlegen. Diese Pause kann in zwei Teilpausen von 15 und 30 Minuten aufgeteilt werden.
Die Vorschriften sollen sicherstellen, dass Fahrer nicht zu lange ohne Erholungsphasen unterwegs sind und somit die Verkehrssicherheit gefährden.

Beispiele für Lenk- und Ruhezeiten

Ein Berufskraftfahrer beginnt seinen Arbeitstag um 8:00 Uhr und fährt bis 12:30 Uhr. Nach einer 45-minütigen Pause fährt er weiter bis 18:00 Uhr. Hier hat der Fahrer die maximale Lenkzeit von 9 Stunden eingehalten. Der Fahrer muss jetzt eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden einlegen, bevor er am nächsten Tag wieder fahren darf.

Beispiele für Verstöße und Bußgelder

Verstöße gegen die Sozialvorschriften können sowohl für Fahrer als auch für Unternehmen hohe Bußgelder nach sich ziehen. Beispiele für Verstöße sind:

  • Überschreiten der maximalen täglichen Lenkzeit (z.B. 11 Stunden statt der erlaubten 9 Stunden)
  • Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeit (z.B. nur 6 Stunden Ruhezeit statt der vorgeschriebenen 11 Stunden)
  • Fehlende oder unzureichende Pausen nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden
Bußgelder für solche Verstöße können erheblich sein. Beispielsweise wird ein Verstoß gegen die tägliche Lenkzeitüberschreitung mit bis zu 30 Euro pro angefangener halber Stunde geahndet. Bei einem wiederholten oder schwerwiegenden Verstoß drohen Bußgelder von mehreren tausend Euro für Unternehmen.

Konkrete Bußgeldbeispiele:

  • Überschreitung der täglichen Lenkzeit um 2 Stunden: bis zu 180 Euro für den Fahrer und bis zu 540 Euro für das Unternehmen
  • Nichteinhaltung der Ruhezeit: bis zu 90 Euro für den Fahrer und bis zu 270 Euro für das Unternehmen
  • Unzureichende Pausen: bis zu 30 Euro pro angefangener halber Stunde Pause für den Fahrer

Geltungsbereich und zuständige Behörden

Die Sozialvorschriften gelten in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie in Ländern, die Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind. Sie gelten für Fahrzeuge, die im grenzüberschreitenden Verkehr unterwegs sind, ebenso wie für solche, die ausschließlich innerhalb eines Landes fahren. National und international gelten dieselben Vorschriften, die durch die EU-Verordnungen (insbesondere Verordnung (EG) Nr. 561/2006) sowie das deutsche Fahrpersonalgesetz (FPersG) geregelt sind.

Für die Überwachung der Einhaltung der Sozialvorschriften sind verschiedene Behörden zuständig:

  • Bundesamt für Güterverkehr (BAG): Das BAG führt regelmäßige Kontrollen durch, sowohl unterwegs als auch in den Betrieben.
  • Polizei: Die Polizei ist ebenfalls für Kontrollen auf der Straße zuständig und überprüft Lenk- und Ruhezeiten.
  • Zollbehörden: Auch der Zoll führt im Rahmen von Kontrollen die Überprüfung der Sozialvorschriften durch.
Verstöße können sowohl durch mobile Kontrollen als auch durch Betriebsprüfungen aufgedeckt werden, bei denen die Aufzeichnungen des digitalen Fahrtenschreibers ausgewertet werden.

Bedeutung für Unternehmen

Die Einhaltung der Sozialvorschriften ist für Transportunternehmen von großer Bedeutung. Verstöße gegen die Vorschriften können nicht nur zu hohen Bußgeldern führen, sondern auch die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen. Dies kann im schlimmsten Fall den Verlust der Güterkraftverkehrsgenehmigung zur Folge haben.

Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass ihre Fahrer regelmäßig geschult werden und dass ein wirksames System zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten etabliert ist. Der Einsatz moderner Telematiksysteme und Fahrtenschreiber ist unverzichtbar, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

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